ECOLEX Gesellschaftsrecht: Keine Geschäftsführerhaftung bei Cyber-Attacke
Zugleich eine Besprechung von OGH 8 ObA 109/20t
BEITRAG. Nach § 22 Abs 1 GmbHG haben die Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass ein internes Kontrollsystem geführt wird. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, verletzen sie damit grundsätzlich ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung iSv § 25 Abs 1 GmbHG. Fraglich erscheint, inwieweit die dazu von Lehre und Rsp bereits entwickelten Maßstäbe auch für die Prävention von Cyber-Attacken anwendbar sind.
Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage anhand der E des OGH in 8 ObA 109/20t nach.
Disclaimer
The material contained in this website is provided for general information purposes only and does not constitute legal or other professional advice. We accept no responsibility for loss which may arise from reliance on information contained on this site.