ECOLEX Gesellschaftsrecht: Keine Geschäftsführerhaftung bei Cyber-Attacke
Zugleich eine Besprechung von OGH 8 ObA 109/20t
BEITRAG. Nach § 22 Abs 1 GmbHG haben die Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass ein internes Kontrollsystem geführt wird. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, verletzen sie damit grundsätzlich ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung iSv § 25 Abs 1 GmbHG. Fraglich erscheint, inwieweit die dazu von Lehre und Rsp bereits entwickelten Maßstäbe auch für die Prävention von Cyber-Attacken anwendbar sind.
Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage anhand der E des OGH in 8 ObA 109/20t nach.
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