Erleichterungen im Gesellschaftsrecht gelten weiter

Wie schon 2020, können Gesellschafterversammlungen auch im kommenden Jahr rein virtuell stattfinden. Auch Fristen werden neuerlich verlängert.

Für Kapitalgesellschaften wird es aufgrund der Pandemie auch im kommenden Jahr rechtliche Erleichterungen geben. Unter anderem wird die Möglichkeit, wichtige Beschlussfassungen virtuell abzuwickeln, prolongiert. Und auch einige Fristverlängerungen werden 2021 weiterhin gelten.

Den ganzen Artikel finden Sie hier (Paywall).

Publication
Size
1116.93 KB
Disclaimer
The material contained in this website is provided for general information purposes only and does not constitute legal or other professional advice. We accept no responsibility for loss which may arise from reliance on information contained on this site.