Sustainable Finance am Versicherungsmarkt: Fortbildungsveranstaltung für Versicherungsvermittler

"Nachhaltige" und "grüne" Finanzprodukte sind bei Anlegern sehr beliebt. Dazu gehören gerade auch "nachhaltige" und "grüne" Versicherungsanlageprodukte. Der Gesetzgeber zieht bei diesem Thema laufend nach. Ein wichtiger Aspekt des Nachhaltigkeitsrecht beschäftigt sich deshalb mit dem Finanzmarkt und reguliert unter anderem auch Versicherungsvermittler und Versicherungsanlageprodukte. Für die Aufsichtsbehörden handelt es sich dabei um ein Schwerpunktthema.

Gleichzeitig herrscht noch viel Unklarheit, was die neuen Regeln in der Praxis bedeuten. DORDA als Träger des ibw-Gütesiegels bietet deshalb jetzt für Versicherungsvermittler eine Fortbildungsveranstaltung, die in komprimierter Form dieses neue Rechtsgebiet samt Tipps für die Beratungspraxis näher bringt.

Darum geht es:

  • Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung [EU] 2020/852) schafft ein einheitliches Verständnis von ökologischer Nachhaltigkeit (das "E" in "ESG").
  • Die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung [EU] 2019/2088) verpflichtet Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen sowohl zum eigenen Unternehmen als auch zum Produkt offenzulegen.
  • Die Erweiterung des Regelwerks für Versicherungsanlageberatung (DelVO 2021/1257) schreibt die verpflichtende Einbeziehung von "Nachhaltigkeitspräferenzen" des Kunden bei der Beratung vor.
  • Weitere Gesetze, zB zu einem Gütesiegel für "nachhaltige" und "grüne" Finanzprodukte, sind in Planung.

 

Kurz zusammengefasst ist der Vertrieb von "nachhaltigen" und "grünen" Versicherungsanlageprodukten bereits jetzt dicht reguliert. Aufgrund der ganz neuen Regeln gibt es aber noch keinen einheitlichen Markstandard. Die Zersplitterung in verschiedene Rechtsakte auf europäischer und österreichischer Ebene macht es gleichzeitig schwierig, einen Überblick zu gewinnen und zu bewahren.

Diese Fortbildungsveranstaltung dient dazu, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen in kompakter Form die wichtigsten Grundsätze des Rechtsrahmens rund um "nachhaltige" und "grüne" Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln.

Exklusiv: Es handelt sich um eine Präsenzveranstaltung mit sehr begrenztem Teilnehmerkreis. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt, um persönlichen Austausch und die Möglichkeit für weiterführende Fragen zu garantieren.

 

Eckdaten:

  • Termin: 15. September 2022 von 9:30 bis 11:30 Uhr.
  • Ort: DORDA Rechtsanwälte, Universitätsring 10, 1010 Wien, 6. Stock.
  • Kosten: EUR 250 plus Umsatzsteuer (sofern anwendbar)

 

Anmeldung per E-Mail an: elisabeth.hanbauer@dorda.at.

DORDA Rechtsanwälte GmbH ist Träger des Gütesiegels Weiterbildung Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und des Gütesiegels Weiterbildung Versicherungsagenten. Der Besuch dieser Veranstaltung gilt deshalb als Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung aus Modul 1 (Rechtskompetenz und Berufsrecht) für Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Versicherungsagenten nach § 137b GewO 1994. Die Dauer der Weiterbildungsveranstaltung (ohne Pausen) beträgt 120 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, sich beim Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) über den Bildungsanbieter zu beschweren.

"Nachhaltige" und "grüne" Finanzprodukte sind bei Anlegern sehr beliebt. Dazu gehören gerade auch "nachhaltige" und "grüne" Versicherungsanlageprodukte. Der Gesetzgeber zieht bei diesem Thema laufend nach. Ein wichtiger Aspekt des Nachhaltigkeitsrecht beschäftigt sich deshalb mit dem Finanzmarkt und reguliert unter anderem auch Versicherungsvermittler und Versicherungsanlageprodukte. Für die Aufsichtsbehörden handelt es sich dabei um ein Schwerpunktthema.

Gleichzeitig herrscht noch viel Unklarheit, was die neuen Regeln in der Praxis bedeuten. DORDA als Träger des ibw-Gütesiegels bietet deshalb jetzt für Versicherungsvermittler eine Fortbildungsveranstaltung, die in komprimierter Form dieses neue Rechtsgebiet samt Tipps für die Beratungspraxis näher bringt.

Darum geht es:

  • Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung [EU] 2020/852) schafft ein einheitliches Verständnis von ökologischer Nachhaltigkeit (das "E" in "ESG").
  • Die Offenlegungs-Verordnung (Verordnung [EU] 2019/2088) verpflichtet Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen sowohl zum eigenen Unternehmen als auch zum Produkt offenzulegen.
  • Die Erweiterung des Regelwerks für Versicherungsanlageberatung (DelVO 2021/1257) schreibt die verpflichtende Einbeziehung von "Nachhaltigkeitspräferenzen" des Kunden bei der Beratung vor.
  • Weitere Gesetze, zB zu einem Gütesiegel für "nachhaltige" und "grüne" Finanzprodukte, sind in Planung.

 

Kurz zusammengefasst ist der Vertrieb von "nachhaltigen" und "grünen" Versicherungsanlageprodukten bereits jetzt dicht reguliert. Aufgrund der ganz neuen Regeln gibt es aber noch keinen einheitlichen Markstandard. Die Zersplitterung in verschiedene Rechtsakte auf europäischer und österreichischer Ebene macht es gleichzeitig schwierig, einen Überblick zu gewinnen und zu bewahren.

Diese Fortbildungsveranstaltung dient dazu, den Teilnehmern und Teilnehmerinnen in kompakter Form die wichtigsten Grundsätze des Rechtsrahmens rund um "nachhaltige" und "grüne" Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln.

Exklusiv: Es handelt sich um eine Präsenzveranstaltung mit sehr begrenztem Teilnehmerkreis. Die Anzahl der Teilnehmer ist beschränkt, um persönlichen Austausch und die Möglichkeit für weiterführende Fragen zu garantieren.

 

Eckdaten:

  • Termin: 15. September 2022 von 9:30 bis 11:30 Uhr.
  • Ort: DORDA Rechtsanwälte, Universitätsring 10, 1010 Wien, 6. Stock.
  • Kosten: EUR 250 plus Umsatzsteuer (sofern anwendbar)

 

Anmeldung per E-Mail an: elisabeth.hanbauer@dorda.at.

DORDA Rechtsanwälte GmbH ist Träger des Gütesiegels Weiterbildung Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und des Gütesiegels Weiterbildung Versicherungsagenten. Der Besuch dieser Veranstaltung gilt deshalb als Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsverpflichtung aus Modul 1 (Rechtskompetenz und Berufsrecht) für Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Versicherungsagenten nach § 137b GewO 1994. Die Dauer der Weiterbildungsveranstaltung (ohne Pausen) beträgt 120 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, sich beim Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) über den Bildungsanbieter zu beschweren.