Wie der Datenschutz den Einsatz von Fotos beschränkt
Wien. Im Hinblick auf die seit 25. Mai anwendbare Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sich für Unternehmen häufig die Frage, wie sich das neue Regime auf die mannigfaltige betriebliche Nutzung von Bildern auswirkt. Schließlich ist es üblich, Mitarbeiterporträts auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen, At-Work-Fotos in sozialen Medien zu posten, Fotos der Teilnehmer von Veranstaltungen zu verwenden oder Personen als Werbetestimonials zu nutzen, um das eigene Image aufzupolieren.
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