Grunderwerbsteuer bei Anteilsberichtigungen im Rahmen der erstmaligen Wohnungseigentumsbegründung

Im Rahmen von Bauträgerprojekten werden Käufer beinahe immer durch das grundbücherliche Sicherungsmodell gemäß §§ 9 und 10 BTVG sichergestellt. In vielen Fällen wird der Käufer bereits als Wohnungs- oder Miteigentümer eingetragen bzw es werden ihm bestimmte (vorläufige) Anteile mittels des Kaufvertrages zugesichert. Nach Bauausführung ist eine Anteilsberichtigung vorzunehmen, bei der die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nach Ansicht der einschlägigen Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF), sofern das Ausmaß 15 % nicht überschreitet und es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt, mit einer Null anzusetzen ist. Dementgegen entschied das Bundesfinanzgericht (BFG) im Juli 2015, dass die Berichtigung jedenfalls Grunderwerbsteuer hinsichtlich der übertragenen Anteile auslöst. Mangels höchstgerichtlicher Judikatur besteht gerade für den selbst berechnenden Treuhänder bei Bauträgerprojekten eine große Rechtsunsicherheit.

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