Unternehmen müssen Datenlücken schließen
Zur Vorbereitung auf die Datenschutzgrundverordnung braucht es ein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis
Am Anfang jedes Projektes für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht die umfassende Erhebung der Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens. Nur auf dieser Basis können die weiteren Pflichten sinnvoll wahrgenommen werden.
Der große Umsetzungsaufwand in der Praxis resultiert vorwiegend aus der bisherigen stiefmütterlichen Behandlung des Datenschutzes. Die Grundparameter der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung haben sich nämlich kaum verändert. Nach dem noch geltenden alten Regime sind neue Prozesse vor Inbetriebnahme bei der Datenschutzbehörde zu melden. Darüber hinaus sind für risikogeneigte Datenanwendungen zusätzliche behördliche Vorabprüfungen und bei Datentransfers ins EU-Ausland Genehmigungen erforderlich.