Bankomatsperren wären auch in Österreich erlaubt

Seit es bei den zypriotischen Banken „rien ne va plus“ heißt, sind Bilder von geschlossenen Banken, aufgebrachten Zyprioten und Menschenschlangen vor Bankomaten in der Berichterstattung allgegenwärtig. Diese Bilder verunsichern viele Österreicher und lösen die Frage aus, ob derartige Szenarien auch hierzulande rechtlich möglich wären.

Es wurde bereits auf die erheblichen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Österreich und Zypern hingewiesen, wonach kein Bedarf an einem Einfrieren von Konten in Österreich besteht. Theoretisch besteht aber für die österreichische Bundesregierung die Möglichkeit, in Ausnahmefällen ein sogenanntes Moratorium zu verhängen. In diesem Fall müssen Banken den gesamten Zahlungsverkehr mit ihren Kunden vorübergehend einstellen. Das bedeutet, dass Banken – ähnlich wie derzeit in Zypern – weder Zahlungen noch Überweisungen an ihre Kunden leisten oder von ihnen entgegennehmen dürfen.

Sperre im Interesse der Sparer

Eine derartige Sperre wäre auch im Interesse der Sparer. Denn dann können jene, die in einer Krise entgegen dem allgemeinen Interesse ihre Guthaben rasch von der Bank abheben würden, sich keinen Vorteil verschaffen. Allerdings kann die Bundesregierung die Sperre des Zahlungsverkehrs auch nur auf gewisse Arten oder einen bestimmten Umfang von Bankgeschäften beschränken. Damit kann in Österreich sichergestellt werden, dass etwa Gehaltszahlungen (oder andere wichtige Überweisungen) weiterhin durchgeführt werden können. Das Moratorium führt „nur“ zu einem vorläufigen Einfrieren der Konten für maximal sechs Monate. Der Staat kann aber nicht auf die Konten zugreifen.

Die gesetzlich notwendige Voraussetzung für ein Moratorium ist eine allgemeine politische oder wirtschaftliche Entwicklung im Land, durch die mehrere Banken in Schwierigkeiten geraten. Diese Probleme müssen allerdings so gravierend sein, dass dadurch eine Gefahr für die gesamte österreichische Volkswirtschaft oder die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs entsteht. Die dementsprechend hohe Hürde, die eine solche Maßnahme erforderlich macht, wurde seit Bestehen der Bestimmung noch nicht erreicht (in der derzeitigen Form besteht die Bestimmung immerhin seit den 1970er-Jahren).

Einlagensicherung bleibt

Die neuesten Entwicklungen im Bankrecht, wie etwa das neue Bankeninterventions- und Restrukturierungsgesetz, sollen zusätzlich die Wahrscheinlichkeit einer solchen bundesweiten Schieflage der Bankenlandschaft reduzieren. Somit ist in Österreich derzeit – auch wegen der besseren Aufstellung des Bankensektors – ein ähnliches Szenario wie in Zypern so gut wie ausgeschlossen. Doch selbst wenn es zu einem Moratorium in Österreich kommen sollte, greift die Einlagensicherung, die auch im Falle einer Zahlungseinstellung einspringen müsste. Damit wären in Österreich jedenfalls die ersten 100.000 Euro der Sparer (letztlich durch den Staat, dessen Bonität immer vorausgesetzt) rechtlich gesichert.

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