Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 (WEKA)

Der Gesetzgeber verpflichtet Sie dazu, in Ihren Vergabeverfahren nach § 20 Abs 5 BVergG auf die Umweltgerechtigkeit und nach § 20 Abs 6 BVergG auf die soziale Verantwortung Rücksicht zu nehmen! Aber wissen Sie, wann und wie Sie die geforderte Nachhaltigkeit zB bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen oder bei der Gewährleistung der Barrierefreiheit uvm rechtssicher umsetzen?

Wie Sie mit Ihrem Vergabeverfahren einen klaren Fokus auf nachhaltige Beschaffung setzen und Ihren Handlungsspielraum optimal nutzen, um umweltfreundliche und soziale Kriterien hervorzuheben, erfahren Sie in der top-aktuellen Arbeitshilfe „Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018“

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