Das Jahr 2024 birgt mit den Europa- und Nationalratswahlen in Österreich auch für den Kapitalmarkt spannende Entwicklungen. Das Kapitalmarktrecht hat mit MiCAR und dem Entwurf des EU-Listing Acts zuletzt wichtige Impulse erfahren; im Jahr 2024 werden Auswirkungen spürbar werden: Das Recht für Kryptowerte tritt europaweit in Kraft, das sich eng an das traditionelle Kapitalmarktrecht für Finanzinstrumente anlehnt, um in der Europäischen Union Rechtssicherheit und ein level-playingfield zu schaffen. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) greift ab dem nun begonnenen Geschäftsjahr, für die Richtlinie der Lieferkettensorgfaltspflicht wurde ein Kompromiss gefunden.
Der EU-Listing Act ist noch in Verhandlung, jedenfalls zeigt er mit der Anerkennung des Mehrstimmrechts maßgebliche Impulse für das Regelungsumfeld von Unternehmen, die an die Börse gehen und den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen wollen. Das Regime der Ad-hoc-Publizität soll lebensnäher gestaltet und Prospektinformationen sollen vereinfacht werden. Mit dem Single Access Point of Information soll der Zugang zu kapitalmarktrelevanter Information maßgeblich erleichtert werden.
Für die Unternehmen gilt seit Sommer 2023 bereits eine einheitliche Veröffentlichungs- und Informationsplattform, die nun auch kapitalmarktrechtlich ergänzt wird. Höchstgerichtliche Entscheidungen prägen den Kapitalmarkt in gleicher Weise: So ordnete und priorisierte der OGH die Ansprüche der Gesellschaft im Verhältnis von jenen von Anlegern gegenüber dem Abschlussprüfer, konkretisierte die Haftung von Tippgebern, anerkannte die Zulässigkeit von Wechselseitigen Beteiligungen börsennotierter Gesellschaften und skizzierte schließlich die Auswirkungen bei Kapitalerhöhungen. Der VwGH legte erstmals die Anforderungen der Auslagerung kollektiver Vermögensverwaltung fest. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen für die tägliche Arbeit in der Praxis.
Experten und Expertinnen aus der Praxis und der Wissenschaft erläutern und diskutieren die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen für die tägliche Arbeit der Unternehmen und ihrer Berater und Beraterinnen.
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