Das WiEReG schreibt Gesellschaften und Privatstiftungen vor, ihren wirtschaftlichen Eigentümer fest zu stellen, zu überprüfen und zu melden. Damit verbunden sind wegen drohender Finanzstrafverfahren verschiedene Sorgfaltspflichten, die eine adäquate WiEReG‐Compliance erfordern. Während diese Sorgfaltspflichten für die Rechtsträger primär einen administrativen Aufwand bedeuten, müssen sich wirtschaftliche Eigentümer im Regelfall mit der Eintragung in ein öffentliches Register abfinden. Die gesetzliche Zwecksetzung der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht an dieser Stelle in einem Spannungsverhältnis zu den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen.
Für Verpflichtete (zB Banken), stellt das Register wiederum eine grundsätzlich hilfreiche Auskunftsquelle dar. Der Vortrag beleuchtet ausgewählte Herausforderungen, denen meldepflichtige Rechtsträger, wirtschaftliche Eigentümer und Verpflichtete in Zusammenhang mit dem WiEReG ausgesetzt sind.