Gastbeitrag: So könnte Österreichs Frauenquote für Unternehmen aussehen, Der Standard, 2020
Deutschland führt eine Quote für Vorstandsgremien ein. In Österreich könnte man auch einen Schritt weiter gehen.
Vor knapp drei Jahren trat das Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GMFA-G) und damit die Geschlechterquote für den Aufsichtsrat von Großunternehmen in Kraft. Seither haben Unternehmen bei Neuwahlen in den Aufsichtsrat darauf zu achten, dass 30 Prozent der Mitglieder aus dem bis dahin jeweils unterrepräsentierten Geschlecht, in der Regel aus Frauen, bestehen.
Betroffen von dieser Frauenquote sind AGs, SEs (Europäische Gesellschaften), GmbHs und Genossenschaften, die börsennotiert sind oder mehr als 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
Zudem muss die Belegschaft zu mindestens 20 Prozent aus der im Aufsichtsrat unterrepräsentierten Geschlechtergruppe bestehen und der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Kapitalvertretern. Wird dennoch bei einer Neuwahl in den Aufsichtsrat gegen die Einhaltung der Quote verstoßen, ist die Wahl nichtig, das Mandat bleibt unbesetzt ("leerer Stuhl").