Taylor Swift hat geheiratet – und warum das Thema Ehevertrag jedes Ehepaar betrifft

Wenn prominente Persönlichkeiten wie Taylor Swift und Travis Kelce heiraten, wird häufig auch über einen möglichen Ehevertrag spekuliert. Der Eindruck entsteht, Eheverträge seien vor allem ein Instrument für Superstars, Unternehmerdynastien oder Personen mit Millionenvermögen.

Dabei stellen sich viele der dahinterstehenden Fragen auch in "gewöhnlicheren" Lebenssituationen: Was passiert mit einer Eigentumswohnung, die schon vor der Ehe vorhanden war? Wie geht man mit einer Erbschaft um? Was empfinden beide Partner als fair, wenn einer beruflich kürzertritt, um sich um die Familie zu kümmern?

Ein Ehevertrag hat dennoch oft einen schlechten Ruf. Viele verbinden ihn mit Misstrauen oder der Vorstellung, schon bei der Hochzeit an eine spätere Trennung zu denken. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass es meist um etwas anderes geht: Klarheit, Fairness und die Möglichkeit, wichtige finanzielle Fragen gemeinsam zu besprechen, solange man an derselben Zukunft arbeitet.

 

Was passiert ohne Ehevertrag?


Wer keinen Ehevertrag abschließt, unterliegt automatisch den gesetzlichen Regelungen des österreichischen Ehe- und Scheidungsrechts. Diese bestimmen, wie Vermögen im Fall einer Scheidung aufzuteilen ist und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt entstehen.

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme führt die Eheschließung nicht dazu, dass sämtliches Vermögen gemeinschaftliches Eigentum wird. Kommt es allerdings zur Scheidung, unterliegen die ehelichen Ersparnisse und das eheliche Gebrauchsvermögen, also Vermögenswerte, die während der Ehe angesammelt wurden, und jene Gegenstände, die dem gemeinsamen Leben der Ehegatten gedient haben, der gerichtlichen Aufteilung. 

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ehepartner kauft einige Jahre vor der Hochzeit eine Eigentumswohnung. Nach der Hochzeit lebt das Paar dort gemeinsam, vielleicht werden dort sogar die Kinder groß. Kommt es später zur Scheidung, kann diese Wohnung trotz des ursprünglichen Alleineigentums in die Aufteilung einbezogen werden. Für viele Betroffene ist das überraschend. Das Gesetz sieht eine solche Lösung jedoch insbesondere dann vor, wenn der andere Ehepartner auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist oder gemeinsame Kinder an dieser einen berücksichtigungswürdigen Bedarf haben. Durch eine klare vertragliche Regelung wäre das Schicksal der Wohnung gestaltbar gewesen.

Daneben entstehen je nach Einkommensverhältnissen, Lebensgestaltung und Umständen der Scheidung gesetzliche Ansprüche auf Ehegattenunterhalt. Ob der gesetzliche Rahmen den individuellen Vorstellungen der Partner entspricht, zeigt sich oft erst dann, wenn die Beziehung bereits vor erheblichen Herausforderungen steht.

 

Was kann ein Ehevertrag regeln?

 

Ein Ehevertrag regelt vor allem zwei Bereiche: die Aufteilung des Vermögens und den Ehegattenunterhalt im Fall einer Scheidung. Er gibt Paaren die Möglichkeit, selbst festzulegen, welche Regelungen für ihre gemeinsame Lebensplanung passend und fair sind.

Im Zentrum stehen meist Regelungen zur Vermögensaufteilung: Die Partner können festlegen, wie bestimmte Vermögenswerte im Fall einer Scheidung behandelt werden, ob Beteiligungen, Immobilien oder Erträge aus dem Familienunternehmen von einer späteren Aufteilung ausgenommen werden und welche Vermögenswerte jeweils einem Partner zugeordnet bleiben.

Auch zum Ehegattenunterhalt können individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die Partner regeln dabei – unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation – Höhe, Dauer und Voraussetzungen allfälliger Unterhaltsansprüche.

Oft geht es dabei nicht nur darum, Vermögen zu schützen, sondern ebenso darum, gemeinsam festzulegen, was beide als fair empfinden. Wer soll von einem Familienunternehmen profitieren? Wie werden Jahre berücksichtigt, in denen ein Partner beruflich zurücksteckt? Wie werden Erbschaften oder Schenkungen behandelt? Solche Fragen lassen sich in ruhigen Zeiten meist leichter beantworten als im Fall einer Trennung. 

 

Was kann ein Ehevertrag nicht regeln?


Nicht regeln kann ein Ehevertrag die Obsorge für gemeinsame Kinder und deren Unterhaltsansprüche. Diese Bereiche unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften und können nicht wirksam im Voraus festgelegt werden.

Entscheidungen über gemeinsame Kinder müssen stets am Kindeswohl ausgerichtet werden und lassen sich nicht für die Zukunft verbindlich vereinbaren. Ein Ehevertrag regelt somit die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehepartner, die gesetzlichen Rechte gemeinsamer Kinder kann er nicht einschränken.

 

Für wen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?


Das Gespräch über den Ehevertrag ist für jedes Ehepaar empfehlenswert. 

Besonders groß ist der Gestaltungsbedarf häufig bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilienvermögen, deutlichen Einkommensunterschieden oder bei Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war.

Dazu kommen internationale Sachverhalte: Lebt ein Paar in mehreren Ländern oder haben die Partner unterschiedliche Staatsbürgerschaften, stellt sich zusätzlich die Frage, welches Recht überhaupt anwendbar ist. Ein Ehevertrag kann hier einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten, indem die Partner das anwendbare Recht ausdrücklich wählen.

 

Worauf sollte man beim Abschluss achten?


Drei Punkte sind beim Abschluss eines Ehevertrags entscheidend: die richtige Form, eine individuelle Gestaltung und die unabhängige rechtliche Aufklärung beider Ehepartner.

Zunächst zur Form: Vereinbarungen, mit denen die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung im Voraus geregelt wird, bedürfen eines Notariatsakts; für Vereinbarungen über das übrige eheliche Gebrauchsvermögen genügt die Schriftlichkeit. Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist die Vereinbarung unwirksam.

Ebenso wichtig ist die individuelle Gestaltung. Standardlösungen werden den tatsächlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen selten gerecht. Ein Ehevertrag sollte daher nicht nur die aktuelle Situation abbilden, sondern auch mögliche zukünftige Entwicklungen, etwa Kinder, Karenzzeiten oder den Aufbau eines Unternehmens, mitdenken.

Darüber hinaus ist die umfassende und unabhängige rechtliche Aufklärung beider Ehepartner zentral. Nur wenn beide Parteien die Konsequenzen der getroffenen Vereinbarungen verstehen, ist die spätere Durchsetzbarkeit des Ehevertrags bestmöglich abgesichert. 

 

Kurz beantwortet: Was Mandanten uns oft fragen

 

Regelt ein Ehevertrag auch das Erbrecht? 

Nein. Ein Ehevertrag regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung, nicht die erbrechtliche Situation im Todesfall. Wer auch für den Erbfall vorsorgen möchte, benötigt zusätzliche Instrumente – etwa ein Testament.

 

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschließen?

Ja. Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, aber ebenso jederzeit während aufrechter Ehe abgeschlossen oder angepasst werden – etwa, wenn sich die Lebensumstände ändern.

 

Gilt das auch für eingetragene Partnerschaften? 

Ja. Auch eingetragene Partner können ihre vermögensrechtlichen Beziehungen vertraglich regeln; die Aufteilungsregeln des Ehegesetzes gelten für die eingetragene Partnerschaft sinngemäß.

 

Gilt ein im Ausland geschlossener Ehevertrag auch in Österreich?

Das hängt vom anwendbaren Recht ab. Bei internationalen Konstellationen bestimmt sich das Güterrecht nach den europäischen Kollisionsnormen; ob und in welchem Umfang ein ausländischer Ehevertrag in Österreich Wirkung entfaltet, ist im Einzelfall zu prüfen.

 

Kann ein Ehevertrag nachträglich für unwirksam erklärt werden?

Eheverträge unterliegen im Fall einer Scheidung der gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Vereinbarungen, die eine Partei gröblich benachteiligen, sind nicht uneingeschränkt durchsetzbar – umso wichtiger sind ausgewogene Gestaltung und die Aufklärung beider Partner.

 

Was bleibt?


Man muss weder Stadien füllen noch Super Bowls gewinnen, damit ein Ehevertrag für die eigene Situation Sinn macht. Das Gesetz stellt für Ehepaare einen einheitlichen rechtlichen Rahmen bereit. Die Lebensrealitäten von Paaren sind jedoch sehr unterschiedlich.

Ein Ehevertrag ermöglicht individuelle Lösungen dort, wo die gesetzlichen Standardregelungen nicht zur eigenen Lebenssituation passen. Wer sich frühzeitig mit diesen Fragen auseinandersetzt, kann wichtige Weichen bewusst stellen, Vermögen gezielt schützen und Regelungen treffen, auf die beide auch dann noch vertrauen können, wenn sich die Lebensumstände einmal ändern.