Zur Reduktion der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG – eine Übersicht
Nach § 76 Abs 2 GmbHG bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen mittels Rechtsgeschäfts unter Lebenden eines Notariatsakts. In etlichen Detailfragen ist die Reichweite des Formgebots fraglich; insbesondere ein Teil der Literatur wendet sich wiederholt gegen die Notariatsaktspflicht oder will sie de lege lata (und auch de lege ferenda) einschränken. Daher soll hier ein kurzer Überblick gegeben werden.
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