Zeit für den Regimewechsel im Datenschutz läuft aus

In 67 Tagen müssen alle Unternehmen, die mit persönlichen Daten zu tun haben, die strengen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung umsetzen

Mit 25. Mai wird das bisher bekannte Regime des Datenschutzgesetzes 2000 durch die neue Rechtsordnung, nämlich die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das dazugehörige nationale Datenschutzgesetz 2018 (DSG 2018), ersetzt. Damit neigt sich die für die Vorbereitung und Implementierung der zahlreichen neuen Pflichten und Dokumentationsmaßnahmen gewährte zweijährige Übergangsfrist seit dem Inkrafttreten der Verordnung am 24. Mai 2016 dem Ende zu.

Wer sich bisher noch nicht mit dem neuen Rechtsrahmen der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt hat, wird eine vollumfängliche Implementierung aller Vorgaben ohne erhebliche Einschränkung des täglichen Geschäftsbetriebs nur noch schwer schaffen.

Wer sich bisher noch nicht mit dem neuen Rechtsrahmen beschäftigt hat und die Umsetzung im Betrieb angestoßen hat, wird eine vollumfängliche Implementierung aller Vorgaben ohne erhebliche Einschränkung des täglichen Geschäftsbetriebs nur noch schwer schaffen. Dementsprechend ist es zur Risiko- und damit Haftungsminimierung besonders wichtig, das Thema nun rasch unter Setzung der richtigen Prioritäten anzugehen.

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