VwGH zum Widerstreitverfahren - Zulässigkeit mehrerer Projektansuchen durch einen Bewilligungswerber und Realisierbarkeit als Voraussetzung für Widerstreittauglichkeit

§ 17 WRG 1934 idF BGBl 1934/316; WRG-Nov 1959; §§ 103, 109 WRG 1959 Der Wortlaut der geltenden Fassung des § 17 WRG 1959 stellt auf "verschiedene Bewerbungen" ("Stehen verschiedene Bewerbungen (§ 109) um geplante Wasserbenutzungen in Widerstreit [...]") ab und schafft keinen ausdrücklichen Bezug zu den antragstellenden Parteien im Widerstreitverfahren. Dies spiegelt sich auch in der st Rspr des VwGH zu § 17 WRG 1959 wider, wonach ein Widerstreit iSd § 17 WRG 1959 als gegeben angenommen werden muss, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zugrundeliegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss (VwGH 29. 7. 2022, Ro 2020/07/0003). Im Gegensatz zu dieser aktuellen Rechtslage sprach der Gesetzeswortlaut des § 17 WRG 1934 idF BGBl II 1934/316 von "Entwürfen verschiedener Bewilligungswerber" ("Stehen die Entwürfe verschiedener Bewilligungswerber in Widers ...

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