Vorbereitung auf die DSGVO europaweit in den Kinderschuhen

Öffnungsklauseln; Harmonisierung; Leitfäden und Guidelines. Der 25.5.2018 als Stichtag für die Anwwendbarkeit der DSGVO, rückt mit großen Schritten näher. Damit steigt bei den Unternehmen der Handlungsbedarf zur Schaffung der Datenschutz-Compliance. In der Praxis sind hinsichtlich des neuen Rechtsregimes viele Detail- und Abgrenzungsfragen weiterhin ungeklärt: Trotz des Gedankens der Vollharmonisierung besteht aufgrund der zahlreichen Öffnungsklauseln der DSGVO großer Gestaltungsspielraum für die einzelnen Mitgliedstaaten (MS). Der österreichische Gesetzgeber hat sich mit dem neuen Datenschutzgesetz bewusst nur für eine Mindestumsetzung entschieden. Im europäischen Vergleich zeigen sich jedoch erwartungsgemäß deutliche Unterschiede beim Status der notwendigen Anpassungsakte sowie bei deren Zielsetzung. Generell macht ein Blick über die Grenzen deutlich, dass die Vorbereitung aus die DSGVO europaweit in Summe noch in den Kinderschuhen steckt. Für die letzten Monate der „Schonfrist“ bis zur Anwendbarkeit des neuen, strengeren Regimes steht daher noch viel auf der Agenda.

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