Todesstoß für die Festplattenabgabe
Das jüngste EuGH-Urteil lässt kaum noch einen praktischen Anwendungsfall übrig.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit der Entscheidung ACI Adam (C-435/12) den Anwendungsbereich der von den Verwertungsgesellschaften forcierten Festplattenabgabe stark beschränkt. Mit einer neuen Entscheidung (C-463/12) versetzt er ihr nun wohl den Todesstoß.
Dabei geht es um die Vergütungspflicht bei Speicherplatz in einem Mobilfunkgerät. Der EuGH bekräftigt darin die Rahmenbedingungen für Systeme zur Urheberrechtsabgabe aus früheren Entscheidungen: So darf grundsätzlich mit Vermutungen gearbeitet und ein Vermittler statt des Konsumenten zur Abgabe gebeten werden. Das aber unter engen Prämissen wie dem Bestehen effektiver Vorabfreistellungen und Rückvergütungssystemen auch für Endverbraucher.
Vergütungsfrage
Neu hält der EuGH zwar fest, dass auch bei multifunktional einsetzbarem Trägermaterial, wie etwa Festplatten, eine Vergütung anfallen kann. Allerdings ist die bloß beschränkte Nutzung als Speichermedium für urheberrechtlich geschützte Werke bei der Höhe des gerechten Ausgleiches zu berücksichtigen. Gleiches gelte auch beim Einsatz von Kopierschutz & Co. Auch hier ist die beschränkte Kopiermöglichkeit zu berücksichtigen. Eine Festplattenabgabe muss daher schon aus diesen beiden Gründen der Höhe nach sehr limitiert sein.
Das dicke Ende für die Festplattenabgabe kommt aber noch: Entsprechend der Entscheidung ACI Adam bestätigt der EuGH, dass Privatkopien von einer illegalen Vorlage unzulässig sind. Daher könne auch keine den Schaden der legalen Privatkopie ausgleichende Urheberrechtsvergütung anfallen. Der EuGH schließt zudem auch bei – entgeltlich oder unentgeltlich – lizenziertem Inhalt eine (weitere) Abgabe aus. Wer ein Musikstück über eine Internetplattform erwirbt, muss dafür nicht nochmals zahlen.
Skepsis
Damit bleibt aber kaum ein praktischer Anwendungsfall für die Festplattenabgabe. Es zeigt sich, dass die Skepsis und das Zuwarten der Politik berechtigt waren. Es steht nun fest, dass diese Abgabe nicht den von den Verwertungsgesellschaften erwünschten finanziellen Erfolg haben kann. Zudem ist ohnehin ein starker Trend weg von Downloads und Kopien hin zu Streamings belegt. Die Speicherfunktion von Festplatten wird immer weniger wichtig. Dies hat auch die Kommission in ihrer Entschließung zu Privatkopien erkannt.
Bedenkt man die zahlreichen Unschärfen einer Festplattenabgabe und ihre begrenzte finanzielle Sinnhaftigkeit, so ist es an der Zeit, sie endlich zu begraben und zukunftsträchtigere Wege zu beschreiten. Dies reicht von neuen Lizenzierungsmodellen bis hin zu einer Kultur- oder Haushaltsabgabe, für die es bereits Konzepte gibt.