Spekulative Preisgestaltung bei Umlagerung von Baustellengemeinkosten, die bestimmten Positionen zuzuordnen sind, ZVB 03/2024, Seite 122
ZVB 03/2024
§ 20 Abs 1, §§ 137, 138 Abs 1, § 141 Abs 1 Z 3, § 141 Abs 2 BVergG 2018; ÖNORM B 2061, Pkt 6.2.2.2 Das Gericht darf Ausscheidensgründe, die nicht ausdrücklich Gegenstand der Ausscheidensentscheidung des AG waren, dann berücksichtigen, wenn dem ASt im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit geboten wurde, die Stichhaltigkeit dieser Ausscheidensgründe anzuzweifeln. Dazu ist dem ASt vorzuhalten, welchen Sachverhalt das Gericht als Ausscheidensgrund heranzuziehen beabsichtigt ...
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