Organhaftung

Bei einer Unternehmenskrise und anschließender Insolvenz besteht für Geschäftsleiter ein besonders hohes Haftungspotenzial. Zur Vermeidung einer persönlichen Haftung gilt es Krisen frühzeitig zu erkennen, taugliche Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, gesetzte (Prüf-)Handlungen ausreichend zu dokumentieren und im Falle des Eintritts einer materiellen Insolvenz rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.

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