M&A und alternative Streiterledigung

M&A-Transaktionen erfordern - vom klassischen Kaufvertrag abweichende - Fachkenntnis. Im Unterschied zum staatlichen Gericht können die Parteien bei allen Arten der der alternativen Streiterledigung (Alternative Dispute Resolution - ADR) Fachleute (zB  aus der einschlägigen Unternehmensbranche, M&A-Anwälte oder Buchsachverständige) bestellen und bei einer Ersatzbestellung mit einer klugen Auswahl durch die benennende Stelle rechnen.

 

Publikation
Größe
1530.96 KB
Disclaimer
Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und können keine rechtliche oder sonstige Beratung sein oder ersetzen. Daher übernehmen wir keine Haftung für allfälligen Schadenersatz.