Gastkommentar: Fragen kostet nichts, kann aber Aufenthaltstitel retten

Mit seinem Urteil vom 20. Jänner (C-432/20) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger und stellte damit die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) auf den Kopf.

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