Forstrechliche Genehmigung von Leitungsanlagen, RdU 2024/39

Ober- und unterirdische energiewirtschaftliche Leitungsanlagen im Wald bedürfen - entweder im Rahmen eines UVP-Verfahrens oder außerhalb eines solchen in einem entsprechenden Materienverfahren - ua einer forstrechtlichen Genehmigung. Auf Leitungsanlagen abzielende Bestimmungen gibt es vereinzelt im ForstG; im Wesentlichen wird auf die allgemeinen Bewilligungstatbestände zurückgegriffen, die durchaus zahlreich sind und im Einzelnen abgegrenzt werden müssen. Je nach Leitungsanlage können dabei unterschiedliche Tatbestände in Frage kommen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die Genehmigungstatbestände und die Einordnung von Leitungsanlagen unter diese.

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