Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (auch "Whistleblowing-Richtlinie" genannt) (die "Richtlinie") in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Mindeststandards für den Schutz von Whistleblowern in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die nationalen Gesetze müssen die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen, aber es liegt im Ermessen des nationalen Gesetzgebers, auf nationaler Ebene strengere Regelungen zu schaffen und den Anwendungsbereich zu erweitern.

DORDA's European Whistleblower Guide ist das Ergebnis der Zusammenarbeit mehrerer namhafter europäischer Kanzleien und bietet fundiertes Wissen über die Umsetzungen der Whistleblowing-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in anderen europäischen Ländern mit eigenen Whistleblowing-Regeln. Der Leitfaden ist ein Werkzeug für internationale Unternehmen, um sich über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und sich auf die Besonderheiten jedes Landes einzustellen. Er beleuchtet nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern hebt auch den strategischen Wert effektiver Whistleblowing-Mechanismen für das Risikomanagement und das Unternehmensimage hervor.

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