Ein Häkchen mehr für den Datenschutz im Online-Bereich?

Die Zustimmung zur Weitergabe von Daten ist über Allgemeine Geschäftsbedin-gungen künftig nur in engeren Grenzen möglich.

In der Praxis werden datenschutzrechtliche Erklärungen häufig in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingebettet. Oft stimmt man damit zu, Werbung zu erhalten. Je nach tatsächlicher Ausgestaltung ist dies auf Basis der aktuellen Gesetzeslage zulässig, wenngleich vermehrt kritisch hinterfragt. Die strengere Tendenz der Rechtsprechung und die anstehenden Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU stellen den etablierten Marktstandard jedoch auf die Probe...

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