Das ändert sich bei Plattformarbeit
Laut einer neuen EU-Richtlinie könnten künftig mehr Plattformarbeiter wie Lieferboten oder Nachhilfelehrer als vollwertige Arbeitnehmer zählen. Die nationale Umsetzung der Regeln könnte auch für Unternehmen Vorteile bieten.
Der Standard
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