Im Juli dieses Jahres leitete DORDA ein Vollstreckungsverfahren in albanisches Vermögen in Österreich ein. Dem vorangegangen war ein ICSID-Schiedsverfahren (International Centre for Settlement of Investment Disputes), das italienische Investoren wegen der Enteignung von Investitionen in Albaniens Wasserkraft-, Windenergie- und Medienindustrie gegen Albanien eingeleitet haben. Die albanische Regierung kommt ihrer Zahlungsverpflichtung jedoch nicht nach.
Bereits im Jahr 2015 haben Investoren aus Italien ein Schiedsverfahren nach der ICSID-Convention gegen Albanien eingeleitet. Im April 2019 wurde ihnen durch ein Schiedsgericht eine Entschädigung in Höhe von rund 100 Millionen Euro (plus Zinsen und Kosten) zugesprochen. Doch die Regierung in Tirana weigert sich bis heute, den Schiedsspruch wegen der Enteignungen der Kläger zu erfüllen und die genannte Summe zu bezahlen. Die italienischen Investoren waren daher gezwungen, Exekutionsverfahren in mehreren Jurisdiktionen einzuleiten, um auf das Vermögen des Landes zuzugreifen, sofern dieses nicht durch diplomatische Konventionen geschützt ist.
Exekutionsverfahren mit Seltenheitswert
Unter der Federführung von Florian Kremslehner, Partner bei DORDA und Leiter des Dispute Resolution Teams, werden die ausstehenden Ansprüche durch Pfändung der Forderungen Albaniens und anderer wirtschaftlich relevanter Rechte nun auch in Österreich durchgesetzt. Gemeinsam mit dem auf komplexe Streitigkeiten spezialisierten Rechtsanwalt Philip Exenberger, Rechtsanwalt Alexander Karl, spezialisiert auf internationale Prozessführung und Vollstreckung, und Rechtsanwaltsanwärter Robert Keimelmayr wurde der Exekutionsantrag Ende Juli 2020 eingebracht. Die Vollstreckung umfasst unter anderem auch hochkomplexe Fragen des Völkerrechts, insbesondere zur staatlichen Immunität.
"Ein Vollstreckungsverfahren wie dieses kommt nicht häufig vor, denn im Normalfall akzeptieren Staaten Schiedssprüche", erklärt Florian Kremslehner. "Die Besonderheit liegt hier auch darin, dass parallel Verfahren in vielen europäischen Ländern geführt werden und bei Berufung auf staatliche Souveränität die Vollstreckung dann in anderen Staaten notwendig ist."
Um bis zu 25 Millionen Euro für einen der Kläger einzutreiben, führt DORDA in Österreich Exekution in Konten und Wertpapierdepots bei mehreren Banken sowie in Konzessionsgebühren und andere Forderungen. Aufgrund der ICSID-Convention, der Österreich ebenfalls angehört, müssen heimische Gerichte ICSID-Schiedssprüche anerkennen und vollstrecken. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien bewilligte den Exekutionsantrag am 10. November.