Die Ökodesign-VO ist da! 

Und das lange Ringen hat sich jedenfalls aus Sicht des Gesetzgebers gelohnt: Die Verordnung ist tatsächlich der große Wurf, den sich alle erhofft haben. Sie legt umfassende Anforderungen an praktisch alle physischen Produkte fest, um deren Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sicherzustellen. 

Im Einzelnen:

1.Welche Ziele verfolgt die Ökodesign-VO?

Die wichtigsten Ziele der Ökodesign-VO sind:

  • Kreislaufwirtschaft fördern: Die Verordnung will die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft umsetzen, indem Produkte langlebiger, reparierbarer und recycelbarer als bisher gestaltet werden müssen.
  • Klimaneutralität bis 2050: Die Verordnung ist Teil des EU-Green Deal und unterstützt das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden.
  • Energie- und Ressourceneffizienz verbessern: Deshalb sollen durch die neuen Anforderungen insbesondere der Energieverbrauch und der Einsatz von Ressourcen reduziert werden.

2. Welche Produkte sind erfasst?

Grundsätzlich sind alle physischen Waren erfasst. Ausnahmen gibt es nur für ausdrücklich genannte Produkte. Das betrifft insbesondere jene, die ohnehin heute schon sehr streng reguliert sind wie zB Beispiel Lebensmittel, Arzneimittel und bestimmte Fahrzeuge.

3. Welche neuen Anforderungen müssen Produkte erfüllen?

Aus den oben genannten Zielen ergeben sich wesentliche neue Anforderungen an Produkte:

  • Langlebigkeit: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie eine längere Lebensdauer als bisher aufweisen. Dies schließt die Verwendung robuster Materialien und eine widerstandsfähige Bauweise ein.
  • Reparierbarkeit: Produkte müssen so gebaut sein, dass sie leicht reparierbar sind. Hersteller müssen zB Ersatzteile und Reparaturanleitungen über einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellen.
  • Recycelbarkeit: Produkte müssen am Ende ihrer Lebensdauer einfach und effizient recycelt werden können. Dies beinhaltet die Förderung des Einsatzes von recycelbaren Materialien und die Minimierung nicht recycelbarer Komponenten.
  • Ressourceneffizienz: Der Material- und Energieverbrauch während der gesamten Lebensdauer eines Produkts soll optimiert werden. Dies umfasst die Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Produkte.
  • Vermeidung gefährlicher Chemikalien: Der Einsatz gefährlicher Chemikalien in Produkten soll reduziert oder ganz vermieden werden. Dies fördert die Sicherheit für Verbraucher und Umwelt.
  • Wiederaufarbeitung und Wiederverwendung: Die Verordnung unterstützt die Wiederaufbereitung von Produkten, um deren Lebensdauer zu verlängern und die Menge an Abfall zu reduzieren.
  • Maßnahmen gegen vorzeitige Obsoleszenz: Die geplante Obsoleszenz von Produkten soll verhindert werden, sodass sie länger nutzbar bleiben.

Das Wichtigste ist aber: Was diese Anforderungen konkret bedeuten, wird Produktgruppe für Produktgruppe entschieden:

  • Die EU-Kommission wird spezifische Ökodesign-Anforderungen für verschiedene Produktkategorien festlegen. Details dazu werden gerade erarbeitet. 
  • Diese Details sollen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen entsprechen.
  • Erst anhand dieser Anforderungen wird man konkret für ein bestimmtes Produkt sagen können, welche Eigenschaften es aufweisen muss.

Konkrete Beispiele für Anforderungen sind zB Mindestenergie-Effizienzstandards bei Haushaltsgeräten oder Vorgaben zur Reduzierung des Schadstoffgehalts von Elektronikprodukten.

Jedes Produkt erhält einen digitalen Produktpass, in dem ersichtlich sein wird, wie das Produkt mit der Ökodesign-VO übereinstimmt. Es kann zB Angaben zu Materialien und Komponenten des Produkts oder zu dessen Reparatur-Möglichkeiten geben.

4. Welche Pflichten haben Wirtschaftsteilnehmer?

Die Übereinstimmung mit Ökodesign-VO wird license to operate im EWR – und der digitale Produktpass soll das nachweisen!

Konkret bedeutet das:

  • Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass das Produkt der Ökodesign-VO entspricht und einen digitalen Produktpass hat.
  • Vertreiber/Händler müssen sicherstellen, dass Hersteller und Importeure ihre Pflichten gewissenhaft erfüllt haben. Beim Vertrieb an Endnutzer:innen muss außerdem sichergestellt sein, dass der digitale Produktpass allen potenziellen Kund:innen leicht zugänglich ist. Besonders auch im Online-Geschäft.

5. Welche neuen Regeln gibt es zur Vernichtung von Retouren?

Neben den neuen Produktanforderungen gibt es auch neue Regeln zur Vernichtung von Retouren, sogenannter "unverkaufter Verbraucherprodukte". Unternehmen müssen alles tun, um solche Vernichtung zu verhindern. Vernichten sie trotzdem, müssen sie genau offenlegen, ob und wie viel sie vernichten.

6. Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Da sich die Anforderungen nach der Produktgruppe richten, wird der Anwendungsbeginn gestaffelt nach Produktgruppen erfolgen. 

Die Grundregel ist, dass die produktgruppenspezifischen Anforderungen frühestens 18 Monaten nach ihrer Finalisierung in Kraft treten dürfen. So sollen Wirtschaftsteilnehmer ausreichend Vorbereitungszeit haben. 

Aktuell gibt es – wie oben erwähnt – noch keine solchen produktgruppenspezifischen Anforderungen. Vor 19.6.2025 sollen keinesfalls solche Anforderungen in Kraft treten. Danach kann es aber sofort losgehen. Im Hintergrund wird bereits daran gearbeitet.

7. Was kann ich jetzt tun?

Die ersten Anforderungen könnten Mitte 2025 in Kraft treten. 

Zur Vorbereitung können innerhalb des Unternehmens jetzt schon einmal geeignete Informationen gesammelt werden. 

Außerdem sollte auch schon jetzt ein kritischer Blick auf die eigene Lieferkette geworfen werden. Der Ökodesign-VO kommt es darauf an, die eigenen Lieferant:innen und deren Produkte zu kennen. Das ist auch zur Vorbereitung auf die EU-Lieferketten-RL empfehlenswert. Mehr Informationen dazu (samt Musterklauseln und Vertragstexten) finden Sie hier: www.cs3d.eu

Wir unterstützen sehr gerne bei Ökodesign-VO, Lieferketten und anderen ESG-rechtlichen Themen!