Legal Update: Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz für die Steiermark ante portas

Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Green Deals und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) wurde nunmehr ein Entwurf zum Steiermärkischen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (StEABG) vorgelegt. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Klimaziele zu erreichen.

 

Änderungen im Steiermärkischen Baugesetz:  

 

Das Stmk BauG soll um Sonderbestimmungen für erneuerbare Energieanlagen ergänzt werden, insbesondere zur Verfahrensbeschleunigung. Entscheidungsfristen für Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen sollen auf maximal drei Monate verkürzt werden. Bei vereinfachten Verfahren soll die Behörde innerhalb eines Monats entscheiden müssen. Neu eingeführt werden soll auch die Bestätigung der Vollständigkeit der Projektunterlagen sowie die Festlegung von Fristen (30 bzw 45 Tage) für die Erteilung von Verbesserungsaufträgen. Zudem soll das Verbot zum Einsatz fossiler Brennstoffe neu gefasst werden.

 

Änderungen im Steiermärkischen ElWOG: 

 

Das Stmk ElWOG 2005 soll ebenfalls um Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen erweitert werden, einschließlich der elektronischen Antragstellung und einer Möglichkeit zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit in die erlassenen Bescheide. Zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung soll eine Anlaufstelle im Amt der Stmk Landesregierung eingerichtet werden.

 

Änderungen im Steiermärkischen Naturschutzgesetz: 

 

Für erneuerbare Energieanlagen sollen im StNSchG 2017 Erleichterungen bei Umweltauflagen vorgesehen werden, um die Errichtung und den Ausbau zu fördern. Störungen und Tötungen von Vögeln und anderen Tieren sollen nicht als beabsichtigt gelten, sofern alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung getroffen wurden. Zudem soll im Falle einer Interessenabwägung im Bewilligungsverfahren das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Klimaneutralität als gegeben erachtet werden. Auch hier soll es kürzere Bewilligungsfristen geben.

 

Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 9.4.2025. Link zum Landtag Steiermark: Pallast - n/v 

 

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