Legal Sustainability Check: Ihr Kompass durch den ESG-Dschungel

Das Nachhaltigkeitsrecht ist das aktuell am schnellsten wachsende Rechtsgebiet. Europäische und nationale Gesetzgeber überschlagen sich entlang der drei ESG-Achsen (Environment – Social – Good Governance) laufend mit neuen Gesetzen, Entwürfen und Richtlinien. Für Aufsehen sorgte zuletzt etwa die Einstufung der Atomkraft als – zumindest in einer Übergangsphase – "grüne" Energie. Dabei kann der Blick auf das für Unternehmen Wesentliche verloren gehen:

Jedes österreichische Unternehmen egal welcher Branche und egal welcher Rechtsform ist schon heute verpflichtet, sich mit Nachhaltigkeit und mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinanderzusetzen.

Wer heute als Geschäftsführer oder Vorstand ein Unternehmen führt, muss für ein sorgfältiges Risikomanagement sorgen. Für die GmbH (§ 22 GmbHG) und die AG (§ 82 AktG) ist das ausdrücklich verankert. Für alle anderen Rechtsformen gilt inhaltlich im Wesentlichen dasselbe. Bei größeren Unternehmen hat zusätzlich auch der Aufsichtsrat auf ein sorgfältiges Risikomanagement zu achten. Daher sind Nachhaltigkeitsrisken (aber auch -chancen) auch für jene Unternehmen relevant, für die es (noch) keine oder wenige branchenspezifischen Reglungen gibt oder die aktuell noch zu "klein" sind, um von bestimmten Regelungen (zB in Zusammenhang mit der finanziellen Berichterstattung) erfasst zu werden.

Hinzu kommt, dass Kunden – sowohl Unternehmen, als auch Konsumenten – ESG zunehmend einfordern. So stellen etwa internationale Konzerne vermehrt sicher, dass auch in ihrer Lieferkette die ESG Kriterien eigehalten werden. Sie fragen ihre Lieferanten daher danach, wie sie es beispielsweise mit Umweltschutz, sozialen Arbeitsbedingungen und Diversität oder der Korruptionsbekämpfung halten.

Ein sorgfältiges Risikomanagement und eine sorgfältige Unternehmensführung muss gerade auch Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen:

  • Dabei handelt es sich nicht nur um die offensichtlichen physischen Risiken, wie zB Risiken aus der Überschwemmung von Lagerhallen. Es geht auch um mittelbar dadurch bedingte Risiken, zB dass der Produktionsbetrieb aufgrund der Überschwemmung Waren verliert und seine Kredite nicht mehr bedienen kann, was einen Ausfall bei der Bank bedeutet.
  • Daneben gibt es auch weniger offensichtliche Risiken. Manche ergeben sich gerade aus dem Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft, zB aufgrund CO2-Steuern oder Kosten für die Einhaltung von ESG-Kriterien erhöhter Preise in der Lieferkette.
  • Andere Risiken sind bestens aus der Medienberichterstattung der letzten Jahre bekannt: Immer häufiger werden Unternehmen mit Green-Washing-Vorwürfen konfrontiert, weil sie sich als "grüner" geben als sie sind und sich nicht ausreichend mit den Voraussetzungen auseinandergesetzt haben, sich als nachhaltig zu verkaufen.

Es gibt unzählige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, die zeigen, welche verheerenden Auswirkungen das Ignorieren von Nachhaltigkeitsrisiken haben kann. Verschiedene Aufsichtsbehörden, darunter die österreichische Finanzmarktaufsicht, erwarten von ihren Beaufsichtigten deshalb ausdrücklich, dass sie sich damit beschäftigen. Aber auch Branchen, die derzeit noch keiner ausdrücklichen Regulierung unterliegen, müssen vor Gerichten und Behörden nachweisen können, welche Maßnahmen sie gesetzt haben. Schadenersatzansprüche und Strafen können sonst die Folge sein.

Die Schwierigkeit ist für Unternehmen aber häufig: Wo beginnen? Das Nachhaltigkeitsrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie mit zersplittertem Rechtsrahmen in vielen verschiedenen Gesetzen. Nur ausgewählte Industriezweige, zB die Finanzdienstleistungsindustrie, haben bereits einen ausdrücklichen gesetzlichen Rahmen und Leitlinien der Aufsichtsbehörden (wenngleich dennoch genug Fragen offen bleiben). Für die meisten Unternehmen gilt das nicht. Dazu kommt die sehr einzelfallbezogene Rechtsprechung gerade im praktisch höchst relevanten Green-Washing-Bereich.

Um Unternehmen bei der Navigation im ESG-Dschungel zu helfen, bietet DORDA deshalb seit vergangenem Jahr als holistisches Beratungspaket den LEGAL SUSTAINABILITY CHECK. Die DORDA Sustainability Group kennt den derzeit geltenden Rechtsrahmen des Nachhaltigkeitsrechts. Wir wissen auch, was Sie zukünftig erwartet. Wir zeigen nicht nur auf, wie Sie die Risiken managen können, sondern auch, wie Sie die neuen Herausforderungen des Nachhaltigkeitsrechts als Chancen für Ihr Unternehmen nutzen können. Das Ziel: Erfolgreich wirtschaften. Für Generationen.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Das Nachhaltigkeitsrecht ist das aktuell am schnellsten wachsende Rechtsgebiet. Europäische und nationale Gesetzgeber überschlagen sich entlang der drei ESG-Achsen (Environment – Social – Good Governance) laufend mit neuen Gesetzen, Entwürfen und Richtlinien. Für Aufsehen sorgte zuletzt etwa die Einstufung der Atomkraft als – zumindest in einer Übergangsphase – "grüne" Energie. Dabei kann der Blick auf das für Unternehmen Wesentliche verloren gehen:

Jedes österreichische Unternehmen egal welcher Branche und egal welcher Rechtsform ist schon heute verpflichtet, sich mit Nachhaltigkeit und mit Nachhaltigkeitsrisiken auseinanderzusetzen.

Wer heute als Geschäftsführer oder Vorstand ein Unternehmen führt, muss für ein sorgfältiges Risikomanagement sorgen. Für die GmbH (§ 22 GmbHG) und die AG (§ 82 AktG) ist das ausdrücklich verankert. Für alle anderen Rechtsformen gilt inhaltlich im Wesentlichen dasselbe. Bei größeren Unternehmen hat zusätzlich auch der Aufsichtsrat auf ein sorgfältiges Risikomanagement zu achten. Daher sind Nachhaltigkeitsrisken (aber auch -chancen) auch für jene Unternehmen relevant, für die es (noch) keine oder wenige branchenspezifischen Reglungen gibt oder die aktuell noch zu "klein" sind, um von bestimmten Regelungen (zB in Zusammenhang mit der finanziellen Berichterstattung) erfasst zu werden.

Hinzu kommt, dass Kunden – sowohl Unternehmen, als auch Konsumenten – ESG zunehmend einfordern. So stellen etwa internationale Konzerne vermehrt sicher, dass auch in ihrer Lieferkette die ESG Kriterien eigehalten werden. Sie fragen ihre Lieferanten daher danach, wie sie es beispielsweise mit Umweltschutz, sozialen Arbeitsbedingungen und Diversität oder der Korruptionsbekämpfung halten.

Ein sorgfältiges Risikomanagement und eine sorgfältige Unternehmensführung muss gerade auch Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen:

  • Dabei handelt es sich nicht nur um die offensichtlichen physischen Risiken, wie zB Risiken aus der Überschwemmung von Lagerhallen. Es geht auch um mittelbar dadurch bedingte Risiken, zB dass der Produktionsbetrieb aufgrund der Überschwemmung Waren verliert und seine Kredite nicht mehr bedienen kann, was einen Ausfall bei der Bank bedeutet.
  • Daneben gibt es auch weniger offensichtliche Risiken. Manche ergeben sich gerade aus dem Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaft, zB aufgrund CO2-Steuern oder Kosten für die Einhaltung von ESG-Kriterien erhöhter Preise in der Lieferkette.
  • Andere Risiken sind bestens aus der Medienberichterstattung der letzten Jahre bekannt: Immer häufiger werden Unternehmen mit Green-Washing-Vorwürfen konfrontiert, weil sie sich als "grüner" geben als sie sind und sich nicht ausreichend mit den Voraussetzungen auseinandergesetzt haben, sich als nachhaltig zu verkaufen.

Es gibt unzählige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, die zeigen, welche verheerenden Auswirkungen das Ignorieren von Nachhaltigkeitsrisiken haben kann. Verschiedene Aufsichtsbehörden, darunter die österreichische Finanzmarktaufsicht, erwarten von ihren Beaufsichtigten deshalb ausdrücklich, dass sie sich damit beschäftigen. Aber auch Branchen, die derzeit noch keiner ausdrücklichen Regulierung unterliegen, müssen vor Gerichten und Behörden nachweisen können, welche Maßnahmen sie gesetzt haben. Schadenersatzansprüche und Strafen können sonst die Folge sein.

Die Schwierigkeit ist für Unternehmen aber häufig: Wo beginnen? Das Nachhaltigkeitsrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie mit zersplittertem Rechtsrahmen in vielen verschiedenen Gesetzen. Nur ausgewählte Industriezweige, zB die Finanzdienstleistungsindustrie, haben bereits einen ausdrücklichen gesetzlichen Rahmen und Leitlinien der Aufsichtsbehörden (wenngleich dennoch genug Fragen offen bleiben). Für die meisten Unternehmen gilt das nicht. Dazu kommt die sehr einzelfallbezogene Rechtsprechung gerade im praktisch höchst relevanten Green-Washing-Bereich.

Um Unternehmen bei der Navigation im ESG-Dschungel zu helfen, bietet DORDA deshalb seit vergangenem Jahr als holistisches Beratungspaket den LEGAL SUSTAINABILITY CHECK. Die DORDA Sustainability Group kennt den derzeit geltenden Rechtsrahmen des Nachhaltigkeitsrechts. Wir wissen auch, was Sie zukünftig erwartet. Wir zeigen nicht nur auf, wie Sie die Risiken managen können, sondern auch, wie Sie die neuen Herausforderungen des Nachhaltigkeitsrechts als Chancen für Ihr Unternehmen nutzen können. Das Ziel: Erfolgreich wirtschaften. Für Generationen.

Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.