Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, "EUDR") wurde vor einem Jahr beschlossen. Nach rund eineinhalb Jahren Übergangsphase tritt sie mit Ende 2024 unmittelbar und in allen europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig in Kraft.

Wir geben Ihnen daher Tipps aus der Praxis und bieten Ihnen eine Vorlage für EUDR-Musterklauseln mit Lieferant:innen zum Download an.

Die EUDR regelt den Handel mit Erzeugnissen, welche zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Darunter fallen zB Erzeugnisse wie Holz, Papier, Kakao, Kaffee oder Soja.

Damit löst die EUDR die bisher geltende europäische Holzhandels-VO ab. Anders als die Holzhandels-VO geht die Entwaldungs-VO aber über den Schutz vor Waldschädigung hinaus. Insbesondere sind auch – wie im Bereich der EU-Lieferketten-RL – arbeitsrechtliche und menschenrechtliche Aspekte geschützt.

Die EUDR ist inhaltlich kompliziert und wenig verständlich geschrieben. Das heißt aber nicht, dass sie nicht umsetzbar ist.

Im Gegenteil: In unserer praktischen Tätigkeit hat sich gezeigt, dass die EUDR einige Möglichkeiten zur pragmatischen und sinnvollen Implementierung bietet:

  • Bestehende Daten und Informationen nutzen: Um die Lieferkette zu steuern, muss man sie kennen. Wer gerade dabei ist, die CSRD umzusetzen, wird sich mit der Lieferketten schon im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse auseinandergesetzt haben. Auch nicht CSRD-pflichtige Unternehmen verfügen in aller Regel schon über viel Informationen – nur vielleicht noch nicht zentral an einem Ort. Bereits für die Holzhandels-VO mussten ja Daten zusammengetragen und Prozesse dokumentiert werden. Nutzen Sie bestehende Systeme, greifen Sie auf vorhandene Daten und Informationen zurück. In der Praxis hat sich ein Kick Off-Workshop mit möglichst umfassendem Teilnehmer:innen-Kreis als sinnvoll herausgestellt.
  • Lieferant:innenbeziehung stärken: Die neuen Regeln treffen alle Unternehmen aus bestimmten Branchen. Ihre Lieferant:innen sind entweder selbst von der EUDR erfasst oder wissen zumindest von den neuen Regeln. Dass Holzhandel und benachbarte Branchen stark reguliert sind, ist schon seit Jahren bestens bekannt. Die Entwaldungs-VO führt also keine grundlegend neuen Regeln ein. Nutzen Sie die verpflichtende intensivere Zusammenarbeit aber nun, um Ihre Lieferant:innen-Beziehung zu stärken. Die Informationspflichten nach der EUDR können dazu dienen, mehr über Ihre:n Lieferant:in zu erfahren. Nutzen Sie auch Plattformen und Netzwerke, die Unternehmen und Lieferanten dabei unterstützen, Nachhaltigkeit und Entwaldungsfreiheit zu gewährleisten.
  • Dokumentation: Eine umfassende Dokumentation und Berichterstattung sind entscheidend, um die Einhaltung der EUDR nachzuweisen. Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Maßnahmen zur Risikobewertung, Risikominderung und Überwachung. Bereiten Sie regelmäßige Berichte vor, die den Fortschritt und die Einhaltung der Verordnung dokumentieren. Das ist wichtig, um spätere Rückfragen von Behörden oder Gerichten aufzuklären. Wer schreibt, der bleibt im Fall der EUDR! Versuchen Sie möglichst Kontinuität zu den bisherigen Prozessen nach der Holzhandels-VO herzustellen. Unser Beratungsansatz ist: Die Entwaldungs-VO ist eine organische Weiterentwicklung der Holzhandels-VO – und nicht etwas völlig Neues, das komplett andere Prozesse verlangt. Zusatz: Die regelmäßigen Berichte können in adaptierter Form auch dazu dienen, Stakeholder aktiv und positiv über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu informieren! Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Verbraucher in Ihre Marke, sondern kann auch als Vorbild für andere Unternehmen dienen. Engagieren Sie sich in Brancheninitiativen und Netzwerken, um gemeinsam mit anderen Unternehmen an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten und Markstandards zu setzen.
  • Softwarelösungen nutzen: Ab einer gewissen Anzahl an Lieferant:innen können die für die Umsetzung der EUDR nötigen Informationen nicht mehr sinnvoll ohne spezialisierte Software-Lösung verarbeitet werden. Außerdem kennt die EUDR kennt eine Reihe von recht technischen Verpflichtungen, zB Information über GPS-Standorte, die besser in besonderen IT-Tools aufgehoben sind. Die richtige Software ist bei der Entwaldungs-VO noch viel entscheidender als sie bei der Holzhandels-VO war. Überlegen Sie gründlich, welches System Sie nutzen wollen und probieren Sie verschiedene aus. Bedenken Sie dabei insbesondere Schnittstellenmöglichkeiten (zB SAP-Integration) und wie Sie Daten bei einem späteren Wechsel wieder in andere Softwarelösungen exportieren können.
  • Schulungen und Trainings: Schulen Sie im eigenen Unternehmen und schulen Sie wenn möglich auch Ihre Lieferant:innen. Das muss nicht kompliziert sein. Eine einstündige Videokonferenz mit theoretischem Teil zur EUDR, praktischem Teil zu Ihren Erwartungen von den Lieferant:innen und einer abschließenden Fragerunde ist sowohl einfach handzuhaben als auch eine extrem effiziente Art der Umsetzung Ihrer Pflichten. Sensibilisieren Sie Ihre Lieferant:innen für die Notwendigkeit der Einhaltung und bieten Sie Unterstützung bei der Umsetzung nachhaltiger Praktiken an.

Schließlich: Vorbereitung auf die EUDR ist zu 99 % Vertragsüberarbeitung. Sorgen Sie dafür, dass die Verträge mit Ihren Lieferant:innen rechtzeitig den Anforderungen der EUDR entsprechen.

Unter unserem Lieferketten-Hub www.cs3d.eu finden Sie deshalb unter "Vorlagen" eine deutsche und eine englische Vorlage für Musterklauseln, die der Entwaldungs-VO entsprechen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und beraten gerne zur gemeinsamen Umsetzung mit Ihnen!