Am 8. Mai lief die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Gesetzespakets zum Digitalsteuerpaket ab.
Das Paket beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Das Digitalsteuergesetz (DiStG 2020) bringt eine Umsatzabgabe von 5 % auf Onlinewerbung. Die Digitalsteuer ist ein Pendant zur Werbeabgabe. Sie kommt aber erst ab einer Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro weltweit und einer Umsatzgrenze von 25 Millionen Euro in Österreich zur Anwendung. Damit soll erreicht werden, dass ausschließlich die nicht in der Gunst der öffentlichen Meinung stehenden US Internet Konzerne getroffen werden. Ob das gelingt, ist aber wohl fraglich.
- Daneben werden auch neue Informationsverpflichtungen (samt Haftungen) für Online-Vermittlungsplattformen zB AIRBNB eingeführt. Diese sollen unter anderem die Erhebung der Einkommensteuer der Vermieter sowie der Ortstaxen erleichtern.
- Weiters gibt es noch Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer bei den Schwellenwerten im Versandhandel.
Probleme:
- Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Aktivitäten von Nutzern der Werbetreibenden für sieben Jahre zu speichern sind, um eine Kontrolle der Digitalsteuererklärungen zu ermöglichen. Daraus ergeben sich aus unserer Sicht Bedenken hinsichtlich der datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte.
- Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehen Schwellenwerte von weltweit 750 Mio und österreichweit 25 Mio zielen laut den Erläuterungen der Bundesregierung darauf ab österreichische Unternehmen (die diese Werte derzeit nicht erreichen) von der Steuer zu verschonen und nur US-IT Konzerne zu erfassen (da diese ohnehin andere Steuersparmodelle benützen). Dieses Ziel ist zwar politisch nachvollziehbar, es besteht hier allerdings die Gefahr, dass dies aus EU-rechtlicher Sicht als unzulässiges "Ring-Fencing" angesehen wird. "Verbotenes Ring-Fencing" bedeutet, dass eine Regelung unzulässig ist, wenn sie im Ergebnis beabsichtigt inländische gegenüber ausländischen Unternehmen zu begünstigen.
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