Das Schreckgespenst: Dieselfahrverbote auch in Österreich

Eines lässt Dieselfahrer in Österreich – vom stolzen Besitzer eines SUV bis hin zum Eigentümer eines 10 Jahre alten Golf TDI gleichermaßen – erzittern: die in Deutschland jüngst vom deutschen Bundesverwaltungsgericht bestätigten Diesel-Fahrverbote. Worum geht es:

Fall Düsseldorf

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf Klage einer deutschen Umweltorganisation verpflichtet, zur Erreichung von Luftreinhaltungsgrenzwerten (Grenzwert von Stickstoffdioxid) auch beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge zu prüfen.

Fall Stuttgart

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichtete das Land Baden-Württemberg den Luftreinhaltungsplan für Stuttgart zu überarbeiten und dabei ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unter der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht zu ziehen.

Deutsches Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

Die deutschen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg legten gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses erlaubte Fahrverbote zur Luftreinhaltung, wenn sie unumgänglich sind. Eine finanzielle Ausgleichspflicht muss es nicht geben.

Das Urteil bedeutet nicht, dass Fahrverbote automatisch kommen. Zudem sollen sie laut Urteil phasenweise eingeführt werden: In Stuttgart etwa seien Fahrverbote für ältere Euro 5-Fahrzeuge nicht vor September 2019 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen geben, so etwa für Gewerbetreibende und Anwohner. In Düsseldorf sind nach dem Urteil zonale und streckenbezogene Verkehrsverbote nicht ausgeschlossen.

In Hamburg wurden die ersten Diesel-Fahrverboten bereits verordnet Auch in Bayern wird hinter vorgehaltener Hand gemunkelt, die bayerischen Städte würden um Fahrverbote nicht herumkommen, wenn die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in belasteten Gebieten zeitnah eingehalten werden sollen. Insgesamt sollen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in 70 deutschen Städten Fahrverbote drohen.

Anleger sind verunsichert

Die Aktien deutscher Automobilhersteller gaben nach dem Urteil spürbar nach. Die Anleger fürchteten unter anderem Kosten, die für die Branche aufgrund kostspieliger Nachrüstungen zukommen könnten.

Wer ist vom Urteil betroffen?

Betroffen sind sowohl Dieselautos, welche die Abgasnorm Euro 5 oder schlechter erfüllen, als auch Benziner mit Euro 2 oder schlechter. Für sie könnten Fahrverbote eingeführt werden. Diesel mit Abgasnorm Euro 6 und Benziner mit Euro 3 oder besser dürfen – nach dem deutschen Urteil – auch in belasteten Gebieten weiterfahren.

Kalte Enteignung von Besitzern von Dieselfahrzeugen

Bei den betroffenen Dieselfahrzeugen kommt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einer Wertvernichtung gleich. Derartige Autos werden künftig schwer bis gar nicht wiederverkäuflich sein. Automobilexperten sehen den Wertverfall bei Diesel der Abgasnorm Euro 5 am größten an. Zudem kommen Fahrverbote einer kalten Enteignung gleich: Es sinkt nicht nur der Wiederverkaufswert drastisch, sondern wird eine Nutzung zumindest teilweise unzulässig.

Alternative Ideen

Aufgrund des vom Bundesverwaltungsgerichtshof ausdrücklich erwähnten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gehen technische Anpassungen und sonstige alternative Maßnahmen einem Fahrverbot jedenfalls vor – dieses muss ultima ratio sein!

Nachrüstungen für ältere Fahrzeuge mit sog SCR-Katalysatoren zur Abgasnachbehandlung sind technisch jedenfalls möglich. Fraglich ist indes, bei welchen Modellen sich eine Nachrüstung lohnt. Kolportiert werden Kosten von EUR 1.000 bis EUR 3.000 pro Fahrzeug. Laut einer Arbeitsgruppe des deutschen Verkehrsministeriums wären allein in Deutschland rund sechs Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen und Kosten von bis zu EUR 10 Millionen zu befürchten. Bis dato zeigte sich die Industrie sehr zurückhaltend bis ablehnend, die Kosten für derartige Maßnahmen zu übernehmen.

Überlegt werden in Deutschland auch gezielte Verkehrslenkungsmaßnahmen, um besonders betroffene Straßen und Straßenzüge zu entlasten; oder die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn in der Innenstadt.

Österreich

In Österreich wird derzeit noch beschwichtigt. Der Diesel-Gipfel 2017 war ein wirkungsloser PR-Gag. Eine Einigung auf eine Hardwarelösung, die besonders schmutzige Diesel "sauber" bekommt, scheiterte wie in Deutschland. Ein Softwareupdate soll reichen. Des Weiteren wurden Umstiegsprämien in Aussicht gestellt, um Autofahrer zum Kauf eines Neuwagens zu motivieren.

Fest steht aber, dass das österreichische Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) – als eine von mehreren Maßnahmen zur Einhaltung von Grenzwerten – wie in Deutschland Fahrverbote vorsieht, auch wenn das Niveau der Belastung in Österreich nach den Aussagen der Automobilklubs deutlich geringer sein soll als in Deutschland. Allerdings werden in Ballungsräumen wie Wien, Graz, Linz und Salzburg und entlang verkehrsbelasteter Straßen und Autobahnen teilweise doch deutlich spürbare Grenzwertüberschreitungen gemessen, mancherorts über 90 Mikrogramm pro Kubikmeter. Etwa in Graz werden die Werte überdies öfter als an den 35 erlaubten Tagen überschritten. Fakt ist zudem, dass auch Österreich am EU-Pranger steht, was die Luftreinhaltung angeht: Neben Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei hat die EU-Kommission auch gegen Österreich Anfang 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Stickstoffdioxid-Belastung gestartet.

Während die Wiener Umweltstadträtin Fahrverbote in Wien ausschließt, erwägt der zuständige Infrastrukturminister die Schaffung eines Fonds für die Nachrüstung alter Dieselautos. Ob im jüngst beschlossenen Budget dafür auch Mittel vorgesehen wurden, ist unbekannt. Die Grazer Verkehrsstadträtin forderte Gratis Öffis im Winter als Sofortmaßnahme. Sie kann sich sogar autofreie Tage und sektorale Fahrverbote vorstellen. Damit steht sie in Österreich allerdings ziemlich alleine da!

Trotzdem erscheint ein Diesel-Urteil – wie in Deutschland – in Österreich weniger wahrscheinlich, weil der Zugang von Umweltorganisationen hierzulande deutlich restriktiver gehandhabt wird als in Österreich. Es bleibt aber dennoch spannend!