Der Black Friday ist zweifellos einer der profitabelsten und geschäftigsten Tage des Jahres für den Einzelhandel, insbesondere im Internet. Weltweit bieten fast alle Online-Shops Rabatt- oder sonstige Aktionen am Black Friday oder Cyber-Montag an. Bereits nachdem sich diese Praxis online etabliert hat, wurde im Jahr 2013 in Deutschland eine Marke für "BLACK FRIDAY" registriert. Im Jahr 2016 erwarb ein chinesisches Unternehmen die Marke und beantragte 2017 die Erstreckung auf Österreich. Es gewährte einem österreichischen Unternehmen Exklusivrechte, welches sodann einigen Partnerunternehmen gegen Entgelt Nutzungsrechte an der Marke einräumte. Darüber hinaus wurde ein Kooperationsprogramm ins Leben gerufen. Nicht-Partner, die die Marke verwendet haben, wurden abgemahnt und aufgefordert, entweder eine Lizenzgebühr zu zahlen oder auf die Durchführung von Black Friday-Aktionen zu verzichten. Einige folgten der Abmahnung und schlossen Lizenzverträge ab. Schließlich haben Einige aber auch die Marke selbst angegriffen. Österreichische Gerichte haben nun entschieden, dass die Marke "BLACK FRIDAY" in Österreich nicht geschützt ist:
Das Gericht stellte fest, dass das Zeichen "BLACK FRIDAY" in Österreich nicht monopolisiert werden kann, da ihm die Unterscheidungskraft fehlt. Der Begriff ist rein generisch. Daher wurde die internationale Registrierung für Österreich zurückgewiesen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. So kann nun jedermann in Österreich den beliebten Werbebegriff "BLACK FRIDAY" kostenlos verwenden, ohne Lizenzvereinbarungen abschließen oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Hat ein Unternehmen in der Vergangenheit einen Lizenzvertrag abgeschlossen, kann man die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung möglicherweise anfechten. Die Entscheidung betrifft jedoch nur die Wortmarke, nicht jedoch allfällige weitere Wort-Bild-Marken. Darüber hinaus ist niemand berechtigt, den Eindruck zu erwecken, Mitglied des oben genannten Kooperationsprogramms zu sein, ohne eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen zu haben. Daher sollte jede Werbung, die das Zeichen "Black Friday" verwendet, auf die Einhaltung des dargestellten Rechtsrahmens überprüft werden.
Die Entscheidung ist weiters auf Österreich beschränkt. In anderen Ländern könnte die Marke daher noch durchsetzbar sein. So wurde beispielsweise in Deutschland die Basismarke in einem Verfahren angefochten, das nun beim Bundespatentgericht als Berufungsgericht anhängig ist. Es gilt daher bei grenzüberschreitenden Marketingkampagnen vorsichtig zu sein, um allfällige bestehenden Marken im Ausland nicht zu verletzen.