Mit 01.01.2023 tritt in Deutschland das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" - das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen - ab einer bestimmten Größe - dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Indirekt sind davon auch österreichische Unternehmen betroffen, die als Lieferanten tätig sind!
Vor Kurzem wurde außerdem der Entwurf eines "EU-Lieferkettengesetzes" veröffentlicht. Welche Pflichten und Haftungen sich aus den neuen Regeln für Sie ergeben können, vermitteln Ihnen Bernhard Müller und Christian Richter-Schöller in diesem Praxis-Webinar.
Arbeitsschwerpunkte:
- Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Wie lautet der Zeitplan der Umsetzung?
- Wer muss die gesetzlichen Vorgaben ab wann wie umsetzen?
- Welche Haftungen ergeben sich daraus für die einzelnen Beteiligten an der Lieferkette?
- Mit zahlreichen Beispielen!
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