Mit 01.01.2023 tritt in Deutschland das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" - das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen - ab einer bestimmten Größe - dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Indirekt sind davon auch österreichische Unternehmen betroffen, die als Lieferanten tätig sind!

Vor Kurzem wurde außerdem der Entwurf eines "EU-Lieferkettengesetzes" veröffentlicht. Welche Pflichten und Haftungen sich aus den neuen Regeln für Sie ergeben können, vermitteln Ihnen Bernhard Müller und Christian Richter-Schöller in diesem Praxis-Webinar.

Arbeitsschwerpunkte:

  • Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Wie lautet der Zeitplan der Umsetzung?
  • Wer muss die gesetzlichen Vorgaben ab wann wie umsetzen?
  • Welche Haftungen ergeben sich daraus für die einzelnen Beteiligten an der Lieferkette?
  • Mit zahlreichen Beispielen! 

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