Lieferketten, Wertschöpfungskerten und Corporate Sustainability Due Diligence wurden in den letzten Monaten zu den bestimmenden Themen im Nachhaltigkeitsrecht.
Für österreichische Unternehmen können dabei sowohl das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als auch die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive relevant sein. Die Regeln unterscheiden sich im Detail. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um eine völlig neue Qualität der ESG-Gesetzgebung handelt. Erstmals sind nicht mehr primär Informationen offenzulegen, sondern Unternehmen müssen die eigene Geschäftstätigkeit auch entsprechend steuern.
Dazu gehört, eine eigene ESG-Policy samt Lieferantenkodex zu entwerfen, bestehende Lieferantenverträge zu überarbeiten und bei Verstößen gegen Umwelt- oder Menschenrechte wirksame Abhilfemaßnahmen zu setzen. Dazu kann sogar die außerordentliche Kündigung des Vertrags gehören. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe umsatzabhängige Verwaltungsstrafen, zivilrechtliche Schadenersatzklagen und Abmahnungen der Mitbewerber.
Obwohl die Regeln noch ganz neu sind, durften die DORDA-Experten Bernhard Müller und Christian Richter-Schöller aufgrund intensiver Vortragstätigkeit und Vertragsarbeit bereits viel praktische Erfahrung sammeln. In diesem Sustainability Talk stellen unsere Experten den neuen gesetzlichen Rahmen vor und schildern aus ihrer bisherigen Beschäftigung damit, auf welche Fragen es zukünftig ankommt.
DORDA Sustainability Talk
Wann: 19.4.2023.
Frühstück: ab 8:30 Uhr.
Beginn der Veranstaltung: 9:00 Uhr.
Wo: DORDA Rechtsanwälte, Universitätsring 10, 1010 Wien, 6. Stock.
Zur Anmeldung geht es hier.