Problemgrundriss
Unternehmen müssen beim Handel mit bestimmten Produkten, die mit Entwaldung/Waltschädigungn in Verbindung gebracht werden, erhöhte Sorgfaltspflichten einhalten. Zu diesen Produkten zählen solche aus Holz (inklusive Papier), aus Kakao, aus Kaffee, aus Soja, aus Kautschuk, aus der Ölpalme oder von Rindern. Diese Produkte müssen entwaldungsfrei sowie "gemäß den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes " (inklusive Menschenrechte) erzeugt worden sein. Nach einer Last-Minute-Verschiebung gilt die EUDR ab 30.12.2025 (ursprünglich 30.12.2024).
Unser Beratungsangebot
- Interdisziplinärer Kick-Off-Workshop
- Supplier Code of Conduct und ESG Policy (Muster unter: www.cs3d.eu)
- In-House-Schulung und Lieferant:innen-Schulung
- Verhandlungen mit Lieferant:innen
Wesentliche Änderungen
- EUDR-Compliance ist License to Operate am Unionsmarkt
- Hohe Strafen bei Verstoß (bis zu 4% des weltweiten Umsatzes)
- Viel wichtiger: Von Unternehmen ohne dokumentierte EUDR-Compliance darf niemand mehr kaufen
Folgen für den Markt
- Alle Unternehmen müssen compliant sein - das ist eine einmalige Chance, die Lieferant:innen-Beziehung im Rahmen der Umsetzung zu stärken
- Unser Gradmesser für eine gute Umsetzung: Ist die Lieferant:innen-Beziehung danach stärker als davor?
Kontakt
Christian Richter-Schöller
+ 43-1-5334795-42
christian.richter-schoeller@dorda.at