Greenwashing und gerichtliches Strafrecht
MANZ
Die Hausdurchsuchungen bei der Deutsche-Bank-Tochter DWS im Zusammenhang mit „grünen“ Geldanlagen erregten nicht nur in der Rechtsbranche Aufsehen. Aber ist Greenwashing nicht nur ein moralisches „No-Go“, sondern erfüllt es tatsächlich einen mit gerichtlicher Strafe bedrohten Tatbestand? Unter bestimmten Voraussetzungen: ja! Selbst wenn Greenwashing keinen eigenen Straftatbestand kennt, kann die Täuschung über (umweltbezogene) Tatsachen auch bereits nach geltender Rechtslage strafbar sein.
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